piwik no script img

■ MULTIKULTURAufenthaltsrecht verändert

Berlin. Für ausländische Eltern und ihre Kinder enthält das seit Jahresanfang geltende Ausländerrecht eine wichtige Änderung. Wie die Ausländerbeauftragte des Berliner Senats mitteilte, konnten sich bislang Jugendliche bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres ohne Genehmigung in der Bundesrepublik aufhalten. Jetzt brauchen all die eine Aufenthaltsbescheinigung, die nicht Staatsagehörige der Türkei, Jugoslawiens, Marokkos, Tunesiens, der EG-Länder, der EFTA-Staaten Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Island sowie Finnlands sind. Diese muß bis spätestens 31.Dezember 1991 beantragt werden. Die Ausländerbeauftragte rät dringend allen Betroffenen, rechtzeitig die entsprechende Genehmigung einzuholen, bevor sie Deutschland für den Urlaub oder zu Besuchsreisen verlassen. Unnötige Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise ließen sich so vermeiden. Ohne das Papier könnten die Jugendlichen schwer nachweisen, daß sie ein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen