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Aufenthaltsrecht für NachgezogeneScheinerfolg gegen Scheinehen

Die Bundesregierung will nachgezogenen ausländischen Ehegatten erst nach drei statt bisher zwei Jahren ein Aufenthaltsrecht geben. Für viele TürkInnen wird das nicht gelten.

Für türkische Paare wird das neue Gesetz zum Aufenthalt nicht gelten: Laut einem Beschluss des EU-Türkei-Assoziationsrates von 1980 dürfen die Bedingungen nicht verschlechtert werden. Bild: ap

FREIBURG taz | Das geplante Gesetz gegen Scheinehen wird zu großen Teilen leerlaufen, denn ausgerechnet auf türkische Ehegatten ist es überwiegend nicht anwendbar. Das bestätigte jetzt die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen.

Derzeit müssen aus dem Ausland nachgezogene Ehegatten mindestens zwei Jahre in Deutschland die Ehe leben, bis sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben, das sie vor Abschiebung schützt. Die Bundesregierung will nun aber die Mindestbestandszeit der Ehe auf drei Jahre erhöhen, um den Anreiz zur Eingehung von Scheinehen zu verringern. Menschenrechtler kritisieren, dass Opfer von Zwangsehen dann ein Jahr länger der Gewalt ausgesetzt sind, jedenfalls wenn sie diese nicht eindeutig beweisen können.

Nun stellt sich allerdings heraus, dass die geplante Erhöhung der Mindestehezeit in vielen Fällen gar nicht greifen wird. Denn ein Beschluss des EU-Türkei-Assoziationsrates von 1980 sieht vor, dass die Bedingungen für türkische Arbeitnehmer und ihre Angehörigen in der EU nicht verschlechtert werden dürfen.

Die Bundesregierung legte diese Bestimmung bisher so aus, dass nur Verschlechterungen gegenüber dem Zustand von 1980 verboten sind. Doch der Europäische Gerichtshof stellte im vergangenen Dezember in einem anderen Fall fest, dass jeder Rückschritt gegenüber dem bereits Erreichten verboten ist.

Damit kann also auch die Mindestehezeit für türkische Ehegatten nicht mehr erhöht werden, soweit "diese zum Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind", schreibt die Bundesregierung.

Sevim Dagdelen kritisiert, dass so die geplante Erhöhung der Mindestehezeit nur für ökonomisch besonders abhängige türkische Ehegatten, die keinerlei Erwerbsarbeit nachgehen, gelten soll: "Gerade die Opfer von Zwangsheiraten und gewalttätigen Beziehungen dürften wohl weiter betroffen sein." Sie fordert: Die Bundesregierung soll im Interesse des Opferschutzes auf die Verschärfung verzichten.

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4 Kommentare

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  • N
    Neophyte

    @Fatima:

     

    Ich glaube, Ihr Kommentar geht gänzlich am Inhalt des Artikels vorbei.

  • H
    hann0s

    Um godzillas Willen, die Partei hat die Anfrage gestellt, nicht das Gesetz gemacht. Das stammt von der Bundesregierung aus FDP und CDU, die Linke hat in der Opposition dagegen gestimmt. Einfach mal den Wirsing da oben einschalten (kitzelt etwas) bevor man wieder blöd lospöbelt, weils wirklich peinlich is wenn man dadurch großes unverständnis über Grundliegende demokratische Prozesse wie Parlamentarische Anfragen offenbart. Mal davon ab, das es erst unter Rot/grün und erst recht Schwarz/rot modern wurde, völlig verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und dann das Verfassungsgericht gucken zu lassen ob das alles erlaubt war, den Karren haben die etablierten Parteien alleine an die Wand gefahren, alle miteinander

  • H
    hopfen

    Weil durch die Anfrage nun herauskommt, dass das Gesetz für den vorgeschobenen Grund total ungeeignet ist?

     

    Tut mir leid, aber in letzter Zeit sind es immer öfter die Linken, die eklatante Fehler der Regierung herausstellen und anprangern.

  • F
    Fatima

    Da sieht man mal wieder wie die Linke ticken. Sich einfach über Bedingungen hinwegsetzen, diese Partei ist einfach unwählbar!