: Aufenthalt zu Unrecht verweigert
Berlin. Das Berliner Landeseinwohneramt hat einem russischen Telefonexperten, der bei der Übergabe des Kabelnetzes der GUS-Streitkräfte in Deutschland an die Telekom mitwirken sollte, zu Unrecht die Aufenthaltserlaubnis verweigert. Das Verwaltungsgericht hat jetzt die Behörde zur erneuten Prüfung des Aufenthaltsantrags verpflichtet, teilte die Justizpressestelle mit.
Der Kläger, ehemals Mitglied der sowjetischen Handelsvertretung in der DDR und danach in der Bundesrepublik, war für eine Bremer Ingenieurfirma tätig und sollte bei der Realisierung eines spektakulären Kaufvertrages zwischen der Telekom und dem UdSSR-Außenwirtschaftsministerium eingesetzt werden. Dabei hatte die Telekom im November 1991 das gesamte Fernmeldenetz der Westgruppe der Sowjetarmee von 1.530 km Länge für ganze 4.300 DM pro Kilometer erworben.
Dennoch wurde dem Experten der Aufenthalt in Deutschland verweigert. Begründung: Seine Spezialkenntnisse könnten den Preis in die Höhe treiben. Das Verwaltungsgericht sah das anders. Der Kaufpreis liege längst fest, und bei der Abwicklung des Geschäfts bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse an Wissen, Erfahrungen und Kontakten des Fachmanns. adn
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen