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Aufbesserung bei Arbeitslosenhilfe

DORTMUND afp ■ Nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund müssen auch bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe Einmalzahlungen, etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld, berücksichtigt werden. Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen in Bielefeld rät Arbeitslosen, die früher Einmalzahlungen bekommen haben und jetzt Arbeitslosenhilfe beziehen, ihren Bescheid beim Arbeitsamt anzufechten. Die Dortmunder Richter haben die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. (AZ: S 5 AL 304/00)

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