Aufarbeitung von NS-Verbrechen: Wehrmachtssoldat angeklagt
Staatsanwalt wirft 98-jährigem Berliner Mordbeihilfe an Kriegsgefangenen vor. Noch ist nicht entschieden, ob die Anklage zugelassen wird.
Der ungenannte Angeklagte soll an der Bewachung sowjetischer Kriegsgefangener im Stammlager Stalag 365 im westukrainischen Wladimir-Wolynsk teilgenommen haben. Laut Anklage war er dort von November 1942 bis zum März 1943 im Dienst und gehörte als einfacher Soldat einem Landesschützen-Bataillon an.
Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 21 Jahre alt war, würde ein Prozess vor einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts stattfinden. Ob es allerdings zu einem Verfahren kommt, steht noch nicht fest, da noch nicht entschieden wurde, ob die Anklage auch zugelassen wird. Dazu laufen nach Informationen des NDR weitere Ermittlungen.
In Wladimir-Wolynsk wurden die Gefangenen unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Viele von ihnen seien verhungert oder an Krankheiten verstorben, heißt es. Der Angeklagte soll durch seine Mitwirkung bei der Bewachung diese Tötungen mit ermöglicht haben.
Mehrere Verfahren bereits eingestellt
Die grausamen Zustände in dem Lager waren keinesfalls ein Einzelfall, sondern die Regel. In den verschiedenen Stalags starben nach Recherchen von Historikern bis zu 3,3 Millionen der insgesamt 5,7 Millionen sowjetischen Gefangenen. Eine medizinische Betreuung gab es dort nicht, die Lebensmittelversorgung war vollkommen unzureichend und viele der Gefangenen mussten bei zum Teil eisigen Temperaturen unter freiem Himmel übernachten.
Diese Lagerbedingungen waren der Wehrmachtspitze und den NS-Machthabern bekannt. Sie unternahmen nichts dagegen, denn so wollte man sich „unnützer Esser“ entledigen– der Mord war also wohlkalkuliert. Die sowjetischen Soldaten galten entsprechend der rassistischen Kategorien der Nazis als „Untermenschen“.
Erst im Frühjahr vergangenen Jahres dehnte die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg ihre Ermittlungen auf die Wachsoldaten in den Stalags aus. Ausgangspunkt dafür war die Überlegung, dass die Bedingungen in Konzentrationslagern und manchen Gefangenenlagern vergleichbar seien und daher eine entsprechende Rechtsprechung übertragbar wäre.
Staatsanwalt Thomas Will von der Zentralen Stelle berichtete 2021 von sechs Personen, die man als Tatverdächtige ermittelt habe. Mehrere Verfahren sind bereits von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt worden. Der allergrößte Teil der mutmaßlichen Täter ist ohnehin längst verstorben, da zu den Bewachern häufig ältere Soldaten zählten, die nicht mehr als fronttauglich galten.
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