: Auf dem Trittbrett
Die bereits wegen eines vorgetäuschten Milzbrandanschlags verurteilte Angestellte der Kieler Christian Albrechts-Universität wird erneut die Gerichte beschäftigen. Die 40-Jährige war nach dem vorgetäuschten Milzbrandanschlag vom 19. Oktober zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Daraufhin hatte die Hochschule ihr fristlos kündigen wollen. Weil der Personalrat beim Kultusministerium der Kündigung nicht zugestimmt hat, soll jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig entscheiden.
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