Auf Du und Du mit den lieben Nachbarn: „Übrigens: Heil Hitler“
■ Faschogruß vor nacktem Hinterteil
Vielleicht schaltet Ingolf A. vor dem nächsten Zusammentreffen mit den lieben Nachbarn demnächst sein Über-Ich ein – zumindest um Geld zu sparen. „Und im übrigen: Heil Hitler!“, hatte der junge Bremer den Nachbarn seiner Eltern zugerufen und abschließend mit dem Hitlergruß eine Auseinandersetzung beendet, die seit längerem zwischen den Familien wütete. Für die „Verwendung verbotener politischer Symbole“ zahlt der Mann nun 15 Tagessätze à 75 Mark Geldstrafe, entschied gestern das Bremer Amtsgericht.
Und die Reparatur des nachbarlichen Zauns kostet noch ein paar Mark mehr. Den nämlich hat Ingolf A. im übrigen gleich auch noch eingetreten, war doch das Ansehen seiner Eltern zuvor auf eine höchst ungebührliche Art und Weise beschädigt worden.
Die respektablen Nachbarn der Familie A. nämlich hatten die geringe Wertschätzung, die sie seinem alten Herren entgegenbringen, damit zum Ausdruck gebracht, daß sie in seinen heiligen Rhododendronbusch pinkelten – selbstverständlich nicht ohne ihm zuvor demonstrativ den nackten Hintern zuzuwenden.
Sohnemann flippte daraufhin aus und holte aus dem Halbschatten seines deutschen Bewußtseins Herrn Hitler mit an die Kampffront. Das ist strafbar, mußte er nun erfahren, auch wenn der junge Mann damit „sicherlich eine persönliche Beleidigung ohne politischen Hintergrund“ bezweckt habe, so gestern Oberstaatsanwalt Schmidt: „Der wollte einfach seinen Frust rauslassen.“
Wen genau der Angeklagte mit seinem faschistischen Gruß an jenem Tag beleidigen wollte, wurde gestern nicht geklärt. Ingolf A. selber war nicht zu seinem Prozess erschienen.
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