Auf Du und Du mit dem Mietrecht: Brief mit Folgen
■ Illegale Untermieter: Genau schauen, welcher Brief eingetütet wird!
Illegale Untermieter haben es schwer. Wenn die Hauptmieterin im Ausland wohnt, muss bei jeder Vermieter-Anfrage die Post für Formular-Unterschriften bemüht werden. Wenn der Vermieter sanieren will, ist doppelte Vorsicht angesagt.
Zum Beispiel Paul T. und Christian D. Die Hauptmieterin Yadwiga wohnte in New York. Eines Tages erreichte die beiden ein ordnungsgemäß unterschriebenes Formular und der Begleitbrief von Yadwiga: „Ihr Lieben! Anbei das unterschriebene Formular. Vorsicht mit dem Arschgesicht von Vermieter: Er darf auf keinen Fall rausbekommen, dass Ihr in der Wohnung seid. Bitte Klingel- und Briefschilder entfernen. Könnt Ihr das Formular schnell an Ihn weiterschicken, bitte?“
Paul tütete den Brief ein. Zwei Wochen später war die Kündigung da. Paul hatte den falschen Brief eingetütet. Damit nicht genug, verklagte der Vermieter nicht nur die Hauptmieterin, sondern auch die beiden Untermieter. Yadwiga kam aus New York, stinkesauer, um die Wohnung zu räumen. Ihr Cousin, ein Jura-Student, vertrat die beiden vor Gericht. Auch der Mitarbeiter einer Mieterberatung steigerte sich dermaßen in den Fall, dass beide gut vorbereitet die Anklagebank einnahmen. Der Anwalt des Vermieters war Porsche-Fahrer und schielte unglaublich.
Es gibt noch Richterinnen mit Herz. Weil Paul und Christian inzwischen ausgezogen seien, sollte der Rechtsanwalt keinen so großen Aufriss machen – schliesslich hatte er den Wohnraum zurückerobert. Auch die Grerichtskosten wurden dem Anwalt aufgedrückt.
Doch der Anwalt ging in die nächste Instanz. So ungefähr eineinhalb Jahre nach dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung hörten die beiden von Yadwigas Cousin: Auch der nächste Richter hatte dem Rechtsanwalt eine Abfuhr erteilt. 3.000 Mark musste der Rechtsanwalt jetzt abdrücken. Weil er mit Lappalien das Gericht aufgehalten hatte. cd
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