in kürze REPARATURKOSTEN: Auch über Zeitwert
Ein Unfallverursacher kann zur Erstattung von Reparaturkosten verpflichtet sein, die über den Wiederbeschaffungspreis eines Autos liegen. So das Urteil des Frankfurter OLG. Voraussetzung ist, dass sich das Sachverständigengutachten erst später als falsch erweist. (dpa)
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