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Auch Sanitäter können verweigern

Wehrpflichtige Ärzte und Sanitäter, die aufgrund ihrer allgemeinen Wehrpflicht zum Sanitätsdienst in der Bundeswehr herangezogen werden sollen, können ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragen. Dies entschied jetzt der 6.Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin.