: Auch Obdachlose können wählen
An der Bundestagswahl am 16. Oktober können auch Personen teilnehmen, die obdachlos oder ohne festen Wohnsitz sind. Voraussetzung ist, wie Landeswahlleiter Appel gestern erklärte, daß sie wahlberechtigt und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Dieser Nachweis sei beispielsweise durch einen Personalausweis oder einen Reisepaß zu erbringen. Außerdem dürfe kein Wahlrechtsausschluß vorliegen. Zur Wahlteilnahme ist die Eintragung ins Wählerverzeichnis eines Bezirkes erforderlich. Personen, die keine melderechtlich registrierte Wohnung haben, sollten eine Bescheinigung des Heimes oder eines anderen Unterkunftsgebers beibringen, bei dem sie die Nacht vom 10. zum 11. September verbracht haben. Ist eine solche Bescheinigung nicht vorhanden, muß eine Erklärung abgegeben werden.
Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen