: Auch Obdachlose können wählen
An der Bundestagswahl am 16. Oktober können auch Personen teilnehmen, die obdachlos oder ohne festen Wohnsitz sind. Voraussetzung ist, wie Landeswahlleiter Appel gestern erklärte, daß sie wahlberechtigt und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Dieser Nachweis sei beispielsweise durch einen Personalausweis oder einen Reisepaß zu erbringen. Außerdem dürfe kein Wahlrechtsausschluß vorliegen. Zur Wahlteilnahme ist die Eintragung ins Wählerverzeichnis eines Bezirkes erforderlich. Personen, die keine melderechtlich registrierte Wohnung haben, sollten eine Bescheinigung des Heimes oder eines anderen Unterkunftsgebers beibringen, bei dem sie die Nacht vom 10. zum 11. September verbracht haben. Ist eine solche Bescheinigung nicht vorhanden, muß eine Erklärung abgegeben werden.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 330 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen