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in kürze ALKOHOL AM STEUERAtemanalyse ungenau

Der Alkoltest durch Atemalkoholanalyse ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln zu ungenau. Der Amtsrichter sprach einen Autofahrer vom Vorwurf der Trunkenheit am Steuer frei. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsbeschwerde beim OLG eingelegt. (Az.: 810 OWi 5193/99) (dpa)

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