Asylpaket II Das beinhaltet der Gesetzentwurf: Weniger Geld, leichter abschieben
Berlintaz| Die Begrenzung des Familiennachzugs ist nur eine der Maßnahmen im Asylpaket II. Im Kern geht es um schnellere Verfahren, mehr Ablehnungsgründe, weniger Abschiebehindernisse. Die Zahl der Flüchtlinge soll reduziert werden.
Zentral sind Registrierzentren, von denen zunächst fünf geplant sind. Dort werden beschleunigte Asylverfahren innerhalb einer Woche für Flüchtlinge durchgeführt, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, zu denen künftig auch Marokko, Tunesien und Algerien gehören sollen – und ginge es nach der CSU, auch Mali und Nigeria. In die Zentren sollen zudem Flüchtlinge, die einer Wiedereinreisesperre unterliegen, einen Folgeantrag stellen oder ihre Mitwirkung verweigern. Hier wird es unkonkret: Als Verweigerung können falsche Angaben oder das Zurückhalten von Dokumenten gelten, die Täuschung der Staatsangehörigkeit – oder wenn vermutet wird, Antragsteller hätten Reisedokumente zerstört. Dabei ist es nicht untypisch, dass Flüchtende Papiere verlieren. Auch die Residenzpflicht wird verschärft: Verlässt jemand den zugewiesenen Bezirk, kann sein Verfahren eingestellt werden. Dann droht die Abschiebung.
Mit dem Paket fallen Gründe weg, die Abschiebungen verhindert konnten – etwa eine schlechtere ärztliche Versorgung im Abschiebungsland. Nur lebensbedrohliche oder schwere Krankheiten zählen noch, wenn sie sich durch Abschiebung verschlechtern. Ob die Behandlung im Abschiebeland finanzierbar oder erreichbar ist, wird nicht abgewogen.
Auch wer bleiben darf, ist vom Asylpaket II betroffen: Künftig sollen Flüchtlinge 10 Euro monatlich für Sprach- und Integrationskurse zahlen. crs
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