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■ AsylheimBau zulässig

Lüneburg (dpa) – Die Stadt Hildesheim darf ein Übergangswohnheim für Asylbewerber errichten. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg änderte in einem am Montag bekanntgewordenen Eilbeschluß die bisherige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover. (AZ: 1 M 290/93). Vier Nachbarn hatten die Gerichte angerufen, weil das Asylbewerberheim auf einer Fläche errichtet werden sollte, für die der Bebauungsplan die Nutzung als „Sportfläche – Stellplätze“ vorsah. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts haben jedoch Nachbarwidersprüche auch gegen Asylbewerberunterkünfte nach dem 1990 erlassenen „Wohnungsbauerleichterungsgesetz“ nicht automatisch aufschiebende Wirkung.

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