■ Asylbewerber: Geld statt Sachleistung
Mannheim (AFP) – Ein Asylbewerber hat vor dem Mannheimer Verwaltungsgericht erreicht, daß ihm die Sozialhilfe vorläufig wieder als Bargeld gewährt werden muß statt der derzeitigen Regelung als Sachleistung in Form von Lebensmittelpaketen. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß betonte das Gericht, daß Unterstützungen an Asylbewerber, die länger als ein Jahr in der Bundesrepublik leben, nur nach individueller Prüfung und unter besonderen Umständen als Sachleistungen gewährt werden dürfen. (AZ: 6 S 745/94)
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