piwik no script img

■ AsylbewerberGutschein im Norden

Schwerin/Greifswald (dpa) – Das Schweriner Innenministerium will sich nicht dem Gerichtsurteil beugen, daß Asylbewerber mit über einem Jahr Aufenthaltsdauer in Deutschland künftig Bargeld statt Sachleistungen erhalten müssen. Das Greifswalder Gericht hatte in einer Eilentscheidung festgestellt, daß die in Mecklenburg- Vorpommern gängige Praxis nicht mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar ist. Der entsprechende Erlaß des Innenministers sei deshalb rechtswidrig.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen