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■ AsylbewerberGutschein im Norden

Schwerin/Greifswald (dpa) – Das Schweriner Innenministerium will sich nicht dem Gerichtsurteil beugen, daß Asylbewerber mit über einem Jahr Aufenthaltsdauer in Deutschland künftig Bargeld statt Sachleistungen erhalten müssen. Das Greifswalder Gericht hatte in einer Eilentscheidung festgestellt, daß die in Mecklenburg- Vorpommern gängige Praxis nicht mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar ist. Der entsprechende Erlaß des Innenministers sei deshalb rechtswidrig.

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