Asylbewerber in Deutschland: Bund plant Balkan-Gesetz
2013 kamen so viele Asylsuchende nach Deutschland wie zuletzt in den 90ern. Unter ihnen sind viele Menschen vom Balkan. Die Regierung will jetzt Konsequenzen ziehen.
DORTMUND dpa | Die Bundesregierung will die Zuwanderung von Asylbewerbern vom Balkan begrenzen und die Asylverfahren beschleunigen. Das berichten die Dortmunder Ruhr Nachrichten unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums.
Danach sollen die Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien künftig als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden. So werde die Möglichkeit verbessert, „aussichtslose Asylanträge von Antragstellern aus diesen Staaten rascher zu bearbeiten und den Aufenthalt dieser Personen in Deutschland schneller beenden zu können“, zitiert das Blatt aus dem Entwurf.
Damit werde auch „die Zeit des Sozialleistungsbezugs in Deutschland verkürzt und der davon ausgehende Anreiz für eine Asylbeantragung aus wirtschaftlichen Gründen reduziert“. Eine solche Neuregelung ermöglicht es den Behörden, Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern künftig als offensichtlich unbegründet abzulehnen.
Das führe zu einer erheblichen Beschleunigung des Asylverfahrens, heißt es dem Bericht zufolge im Gesetzentwurf. Die Ausreisepflicht bei Ablehnung verkürze sich auf eine Woche, die Klagefrist ebenfalls. Das Gericht solle über einen Antrag dann „grundsätzlich innerhalb einer Woche“ entscheiden.
Die Visumpflicht für Mazedonien, Montenegro und Serbien war im Jahr 2009 aufgehoben worden, für Albanien, Bosnien und Herzegowina ein Jahr später. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registrierte im vergangenen Jahr 22.495 Asylanträge von Bürgern dieser Länder. Von Januar bis Februar 2014 waren es laut Innenministerium bereits 6.112 Asylanträge. Das sind 26,9 Prozent aller Erstanträge.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte bereits Anfang Februar beklagt, dass Asylbewerber inzwischen ganz überwiegend aus Serbien, Mazedonien und Albanien kämen. „Menschen aus diesen Ländern werden nicht politisch verfolgt, ihre Asylanträge müssen rasch und klar beschieden werden“, sagte er damals.
Laut Grundgesetz können Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, wenn gewährleistet erscheint, „dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“.
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