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■ Asylanträge von Kurden abgewiesenKarlsruhe sieht keine Verfolgung als Gruppe

Karlsruhe (dpa) – „Kurden sind im Südosten der Türkei keiner staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt.“ Zu dieser Auffassung gelangte das Karlsruher Verfassungsgericht in zwei gestern veröffentlichten Urteilen. Dies gelte auch unter Berücksichtigung der militärischen Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Organen und der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK). Mit der Begründung wurden Asylanträge mehrerer Kurden abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht machte allerdings deutlich, daß in der Südosttürkei jeder mit politischer Verfolgung zu rechnen habe, der verdächtigt werde, die PKK zu unterstützen oder die Grundstrukturen der Türkei in Frage zu stellen. In diesen Fällen werde nach wie vor Asyl gewährt. Dies müsse im Einzelfall entschieden werden. Die kurdische Volkszugehörigkeit allein genüge nicht für einen Asylanspruch (Az.: A 7 K 13114/95 und A 7 K 10026/96).

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