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AsylVom Oranienplatz in Abschiebehaft

Ein Mann aus Mali soll nach Italien abgeschoben werden – obwohl sein Verfahren auf der Grundlage des Oranienplatz-Papiers noch läuft.

Von der Einigung mit dem Senat haben die Flüchtlinge vom Oranienplatz nicht viel. Bild: DPA

Wieder kommt ein Flüchtling vom Oranienplatz in Abschiebehaft, obwohl sein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ali M. (der volle Name ist der Redaktion bekannt) aus Mali brachte am Mittwoch vergangener Woche einen Freund zum Flughafen Schönefeld. Das wurde ihm zum Verhängnis: Die in Flughäfen stets präsente Bundespolizei kontrollierte ihn und stellte dabei fest, dass es einen Abschiebebescheid von der Ausländerbehörde im Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) gegen ihn gibt. Deswegen sitzt Ali M. nun im Abschiebegefängnis in Eisenhüttenstadt.

Laut dem „Einigungspapier Oranienplatz“ des Senats mit den Flüchtlingen genießen Letztere Abschiebeschutz bis zum Ende ihres Verfahrens in Berlin. Die Berliner Ausländerbehörde will im Fall von Ali M. dennoch nicht tätig werden, erklärte eine Sprecherin am Dienstag der taz. Grund: Hier habe die Behörde eines anderen Bundeslandes „gehandelt“. Und: „Es gilt der Grundsatz, dass zwar die Berliner Behörden, nicht aber die Behörden anderer Länder in ihrem Verwaltungshandeln das Einigungspapier umsetzen.“

Schon im Sommer waren zwei Teilnehmer an dem Verfahren in Abschiebehaft genommen worden. Gegen beide gab es Haftbefehle aus Sachsen-Anhalt. In Gerichtsverfahren kam heraus, dass die dortige Ausländerbehörde offenbar nicht von Berlin über das Oranienplatz-Verfahren und die – wenigstens temporäre – Zuständigkeit Berlins für die jeweiligen Fälle informiert worden war. Beide Männer wurden vom Gericht freigesprochen.

Auch der 22-jährige M. hofft, bald wieder nach Berlin zu kommen. „Ich habe am 10. Oktober meinen Termin bei der Ausländerbehörde“, erzählt er am Telefon. Auf keinen Fall wolle er zurück nach Italien, wo er eine Aufenthaltserlaubnis, aber keine Perspektive habe. „Es gibt dort nichts, keinen Job, keine Wohnung.“ Daher sei er nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag wurde Anfang 2013 abgelehnt, M. wurde nach Italien abgeschoben und mit einer Einreisesperre belegt. Rechtsanwältin Berenice Böhlo, die M. vertritt, hat Beschwerde gegen den Haftbeschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen eingereicht. Obwohl sie hofft, vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) recht zu bekommen, würde sie sich wünschen, dass Berlin den Fall an sich zieht. „Aber das machen sie ja nicht.“

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2 Kommentare

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  • Korrektur. In den früheren Verfahren wurde niemand "freigesprochen", sondern die "Freilassung angeordnet", weil kein Grund für Abschiebehaft erkennbar war. Der Gedanke des LG Magdeburg war: die Leute haben sich vielleicht nicht bewusst der Ausreise wiedersetzt, sondern einfach nicht gewusst, dass sie ausreisen müssen, weil sie Briefe nicht bekommen haben. Mit diesem Grund könnte auch jetzt wieder der Herr Ali M. aus der Abschiebehaft entlassen werden. Das ändert allerdings nichts an seiner grds. Ausreisepflicht.

    Weiter ist es eben gerade umstritten, ob eine Zuständigkeits Berlins besteht, die Vertreter der Flüchtlinge behaupten das, bisher hat aber kein Gericht diesen Schluss nachvollzogen, weil im Gesetz auch was anderes steht.

    Schließlich dürfte "drohende Arbeitslosigkeit in Italien" auch weder Asylgrund noch Abschiebehindernis sein.

  • Genau das war absehbar, wenn der Druck nachlässt.

    Weg mit Dublin I-III!