: Asyl für Chilenin abgelehnt
Berlin (dpa) - Gegen das Regime des Heimatlandes gerichtete Aktivitäten in der Bundesrepublik sind kein Asylgrund, wenn der Asylbewerber nicht schon vor seiner Emigration in der Heimat politisch aktiv war oder zumindest deutliche politische Positionen vertreten hatte. Das geht aus einer Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin hervor, mit der am Dienstag der Asylantrag einer 30jährigen Chilenin abgewiesen wurde. Die seit 1980 in Hamburg lebende Frau hatte sich in einer chilenischen Frauengruppe engagiert und an Aktivitäten der chilenischen Linken in der Stadt teilgenommen. Unter anderem beteiligte sie sich 1983 an einer Demonstration vor dem chilenischen Generalkonsulat. In Chile wollte sie sich seinerzeit noch nicht politisch geäußert haben. Nach Auffassung des 9. Senats reicht ein solcher „subjektiver Nachfluchtgrund“ nicht für die Gewährung von Asyl aus, weil er nicht Anschluß einer schon im Heimatstaat vorhandenen Überzeugung sei.
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