■ Asyl-Urteil: Roma nicht verfolgt?
Berlin (dpa) – Roma werden in Rumänien aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit nicht staatlich verfolgt. Mit dieser Begründung hat das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben der Justizverwaltung vom Mittwoch die Anträge mehrerer Roma gegen ihre Abschiebung zurückgewiesen. Die Zugehörigkeit zu der Volksgruppe sei kein Asylgrund (Az.: 29 A 255 und 208.93). In Rumänien müsse weder eine staatliche Verfolgung noch eine Einzelverfolgung durch Dritte befürchtet werden. Die überwiegende Zahl der bekanntgewordenen Übergriffe falle in die Jahre 1990 und 1991. Der rumänische Staat schütze die Roma vor Angriffen.
Die taz schreibt, redet und diskutiert für Pluralismus und eine freie, offene Gesellschaft – besonders jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt und demokratische Institutionen angreift. Dort wo rechtsextreme Kräfte an Zustimmung gewinnen, wächst auch die Befürchtung vor zunehmenden Angriffen und Diffamierungen gegen Gegner*innen extrem rechter Politik. Besonders selbstverwaltete Orte spüren diesen Druck, dabei brauchen wir gerade jetzt Orte der Kritik, (Sub)Kultur und der Solidarität. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und uns solidarisch mit denjenigen zeigen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit „Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen