■ Asyl-Urteil: Roma nicht verfolgt?
Berlin (dpa) – Roma werden in Rumänien aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit nicht staatlich verfolgt. Mit dieser Begründung hat das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben der Justizverwaltung vom Mittwoch die Anträge mehrerer Roma gegen ihre Abschiebung zurückgewiesen. Die Zugehörigkeit zu der Volksgruppe sei kein Asylgrund (Az.: 29 A 255 und 208.93). In Rumänien müsse weder eine staatliche Verfolgung noch eine Einzelverfolgung durch Dritte befürchtet werden. Die überwiegende Zahl der bekanntgewordenen Übergriffe falle in die Jahre 1990 und 1991. Der rumänische Staat schütze die Roma vor Angriffen.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen