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Asthmakranker Junge klagt wegen Ozon

Kassel (dpa) – Die Klage eines an Asthma erkrankten Jungen auf Verkehrsbeschränkung bei hohen Ozonkonzentrationen beschäftigt seit gestern den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Der achtjährige Frankfurter verlangt vom Land Hessen, bei Werten von mehr als 120 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft zum Schutz seiner Gesundheit „geeignete großflächige“ Einschränkungen des Straßenverkehrs anzuordnen. Er fordert u. a. maximal 90 Stundenkilometer auf Autobahnen und innerstädtisch Tempo 30. Eine Entscheidung des VGH wird noch für heute erwartet.

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