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Asbest-Öfen raus

■ Urteil: Vermieter müssen entsorgen

Vermieter müssen nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg asbesthaltige Nachtspeicheröfen auf eigene Kosten abbauen und ersetzen. Die Geräte gefährden die Gesundheit der Bewohner und stellen damit einen Mangel im Sinne des Mietrechts dar, entschieden die Hamburger Juristen (Aktenzeichen 43 bC 507/92).

Dabei müsse der Mieter nicht unbedingt den Nachweis führen, daß die asbesthaltigen Geräte auch tatsächlich Asbestfasern an die Raumluft abgeben. Denn nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg kann ein Mieter den Vermieter mit Hilfe der Baubehörde zwingen, ein Asbest-Gutachten anfertigen zu lassen. Deshalb sei es für den Vermieter „wirtschaftlich sinnvoll“, ein Asbest-Gerät gleich auszutauschen. Nur in Öfen, die nach 1977 gebaut wurden, ist mit Sicherheit kein Asbest zu finden.

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