„Legal High“-Mischungen sind keine Medikamente, hat der BGH entschieden. Deshalb können Anbieter auch nicht nach dem Arzneimittelgesetz angeklagt werden.
In Frankfurt wird ein Importeur nikotinhaltiger Flüssigkeit wegen nicht zulässiger Zusatzstoffe verurteilt. Auswirkungen auf Verbraucher hat das vorläufig nicht.
300 Frauenärzte sollen ihre Patientinnen bis 2011 nicht zugelassene Verhütungsspritzen verabreicht haben. Schon 2009 waren sie vor den Spritzen gewarnt worden.