Krankenkassen dürfen Unverheirateten nicht die künstliche Befruchtung zahlen, entscheidet das Bundessozialgericht: Nur der Gesetzgeber könne das ändern.
PFLEGE Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat Bedürftige und deren Angehörige zur Arbeit von Pflege-GutachterInnen befragt. Sinnigerweise bevor der Pflege-Bescheid versandt wurde
Eine Krankenkasse will Versicherten die künstliche Befruchtung bezahlen – egal ob verheiratet oder nicht. Ein Gericht entscheidet nun über die Kostenfrage.
MEDIZIN Ärztepräsident Montgomery will Ausfallgeld von den Kassen für Patienten, die nicht zum Arzttermin erscheinen. Ärzte stimmen geschlossen gegen eine Pflicht zur zeitnahen Terminvergabe
GESUNDHEIT Gröhe will Krankenkassen mehr für Hebammen bezahlen lassen und schlägt Verzicht auf Regressforderungen vor. Die Reaktionen darauf fallen gemischt aus
Wer gesetzlich versichert ist, soll weniger zahlen. Außerdem fällt die ungerechte Kopfpauschale weg. Klingt gut, für viele wird es aber trotzdem teurer.