Aufarbeitung sei ein grundlegendes Recht von Betroffenen, sagt die Missbrauchsbeauftragte. Von der Evangelischen Kirche fordert sie schnelle Maßnahmen.
Der Bund freier evangelischer Gemeinden will homofeindliche Leitlinien festlegen. Der Lesben- und Schwulenverband sieht einen Widerspruch zum Grundgesetz.