■ Das Volksbegehren darf nicht stattfinden: Der Staatsgerichtshof machte der Bürgerinitiative „Mehr Demokratie“ endgültig einen Strich durch die Rechnung
■ Bremer Oberverwaltungsgericht kassiert Verwaltungsgerichtsbeschluß: Mann hätte nicht ohne Warnung von der Polizei eingebuchtet werden dürfen / Anwalt erwägt jetzt Schadensersatzklage