Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster klagt die AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall. Auch am zweiten Tag setzt sie auf Blockade.
Mitarbeiter des NRW-Verfassungsschutzes sollen in Chats rassistische Hetze verbreitet haben. Die Personen seien zuständig für die Beobachtung Rechtsextremer.