Kampfhunde-Gesetz ohne Biß ■ Verordnung zum Halten von "Kampfhunden" sieht einen Befähigungsnachweis erst bei "potentieller Gefahr" vor. In Brandenburg dagegen soll jeder Halter den Nachweis erbringen Von Barbara Bollwahn Ausgabe vom 29.5.1998, Seite , Berlin Aktuell