BUNDESPRÄSIDENT II In der Bundesversammlung dürfen sich Kandidaten nicht vorstellen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Ein Antrag auf Rederecht des NPD-Kandidaten vor der Wahl des Bundespräsidenten sei daher zu Recht ignoriert worden
Die „Bild“-Zeitung hat an Christian Wulff ein Exempel statuiert. Dass die Konkurrenz ihr so bereitwillig folgte, ist kein gutes Zeichen für die Demokratie.
Durfte Joachim Gauck die NPD harsch angehen? Darüber entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter tendieren zur Redefreiheit.
Zu Recht hat Wulff sein Amt verloren. Auch gut, dass der Prozess gegen ihn wohl ein schnelles Ende findet. Sein Fall war für die Medien eine Ersatzbefriedigung.