Seit ein Gericht Gefahrengebiete als verfassungswidrig einstufte, arbeiten Hamburger Behörden an neuem Gesetz. Solange kontrolliert die Polizei fleißig weiter.
RAUCHVERBOT Kieler Gutachter nennt das Hamburger Gesetz „verfassungswidrig“: Die Unterscheidung zwischen Speise- und sonstigen Gaststätten schaffe Ungleichbehandlung. CDU und Grüne wiegeln ab
RAUCHVERBOT Kieler Gutachter nennt das Hamburger Gesetz „verfassungswidrig“: Die Unterscheidung zwischen Speise- und sonstigen Gaststätten schaffe Ungleichbehandlung. CDU und Grüne wiegeln ab
SEXUELLE IDENTITÄT Hamburgs Bürgerschaft einstimmig für Grundgesetzänderung zugunsten von Schwulen und Lesben. Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten Antrag im Bundesrat abgeschmettert
Nach der hanseatischen Richterschaft bemängelt auch das Bundesverfassungsgericht, dass der offene Vollzug in Hamburg faktisch abgeschafft ist. Der Justizsenator will diese Praxis gesetzlich verankern – das „Sicherheitsinteresse“ gehe vor
RAUCHVERBOT Kieler Gutachter nennt das Hamburger Gesetz „verfassungswidrig“: Die Unterscheidung zwischen Speise- und sonstigen Gaststätten schaffe Ungleichbehandlung. CDU und Grüne wiegeln ab
SEXUELLE IDENTITÄT Hamburgs Bürgerschaft einstimmig für Grundgesetzänderung zugunsten von Schwulen und Lesben. Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten Antrag im Bundesrat abgeschmettert
Nach der hanseatischen Richterschaft bemängelt auch das Bundesverfassungsgericht, dass der offene Vollzug in Hamburg faktisch abgeschafft ist. Der Justizsenator will diese Praxis gesetzlich verankern – das „Sicherheitsinteresse“ gehe vor
RAUCHVERBOT Kieler Gutachter nennt das Hamburger Gesetz „verfassungswidrig“: Die Unterscheidung zwischen Speise- und sonstigen Gaststätten schaffe Ungleichbehandlung. CDU und Grüne wiegeln ab
SEXUELLE IDENTITÄT Hamburgs Bürgerschaft einstimmig für Grundgesetzänderung zugunsten von Schwulen und Lesben. Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten Antrag im Bundesrat abgeschmettert
Nach der hanseatischen Richterschaft bemängelt auch das Bundesverfassungsgericht, dass der offene Vollzug in Hamburg faktisch abgeschafft ist. Der Justizsenator will diese Praxis gesetzlich verankern – das „Sicherheitsinteresse“ gehe vor