Das mazedonische Parlament beschließt die vom Ausland geforderten Verfassungsänderungen zur Verbesserung der Situation der albanischen Minderheit. Bis zuletzt übten EU und USA massiven Druck auf die Abgeordneten aus – jetzt sind alle erleichtert
Arbeit für den Generalbundesanwalt: Die deutsche Beteiligung an der Bombardierung Jugoslawiens war verfassungswidrig. Das Grundgesetz verbietet Angriffskriege generell