Ein Website-Betreiber hatte Christina Hänel mit den Nazis verglichen, weil sie Schwangerschaftsabbrüche macht. Dafür muss er nun 6.000 Euro zahlen.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Vor dem Hamburger Landgericht hat die Ärztin Kristina Hänel einen „Abtreibungsgegner“ verklagt – der hatte sie mit KZ-Wachmannschaften verglichen.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Trotz neuer Gesetzeslage befindet das Landgericht Gießen Kristina Hänel erneut für schuldig. Ihr Vergehen: Die Ärztin informiert im Netz über Schwangerschaftsabbrüche
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Das Verfahren gegen einen Frankfurter wurde eingestellt. Er hatte kreativ gegen AbtreibungsgegnerInnen demonstriert.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Thorsten Herget muss sich in Frankfurt vor Gericht verantworten: Er protestierte als Bischof verkleidet gegen „Lebensschützer“.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
AbtreibungsgegnerInnen dürfen in Frankfurt am Main nicht mehr vor Beratungsstellen demonstrieren
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Abtreibungsgegner dürfen bald nicht mehr vor Beratungsstellen demonstrieren – dank eines Bündnisses für Frauenrechte.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
„Keine Strafbarkeit“ mehr bei zwei Kasseler Frauenärztinnen
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Ihr Weg zum Verfassungsgericht wird nun länger.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Kristina Hänel wurde in zweiter Instanz schuldiggesprochen, „Werbung“ für Abtreibungen zu machen. Sie will Rechtssicherheit.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
AbtreibungsgegnerInnen versuchen, schwangere Frauen vor Beratungsstellen einzuschüchtern. Ihre Aktionen werden immer aggressiver.
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Quelle: taz
Ressort: Gesellschaft
Typ: Bericht
Der Assistenzarzt Nathan Klee kritisiert, dass im Medizin-Studium Schwangerschaftsabbrüche kaum vorkommen. Er hospitiert jetzt bei Kristina Hänel.
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Ressort: Aktuelles
Typ: Bericht
Verfahren um Verstoß gegen § 219a: Vor dem Gerichtsgebäude demonstrieren 400 Menschen für einen Freispruch der Frauenärztinnen
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Der Paragraf 219a wird von vielen Seiten scharf kritisiert. Trotzdem erhebt die Kasseler Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Ärztinnen.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Das „Werben“ für Abtreibungen ist in Deutschland nicht erlaubt. Dabei ist es für Frauen, die ungewollt schwanger sind, schon schwer genug.
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Ressort: Gesellschaft
Typ: Bericht
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Die verurteilte Ärztin Kristina Hänel hat mehr als 150.000 Unterschriften an SPD, Grüne, Linke und FDP übergeben. Die wollen Paragraf 219a kippen.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Informationen über Abtreibungen sollten verfügbar sein, meint die Bundestagsabgeordnete
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Nach dem Urteil gegen eine Ärztin ist eine Mehrheit im Bundestag gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs. Ihn abzuschaffen wäre jetzt möglich.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Im Prozess um „Werbung“ für Abtreibungen ist die Ärztin Kristina Hänel schuldig gesprochen worden. Sie soll 6.000 Euro Geldstrafe zahlen.
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
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