Bayern will vor dem Verfassungsgericht klagen, falls die Ampelkoalition den Abtreibungsparagrafen 218 kippt. Dass es so weit kommt, ist unwahrscheinlich.
■ Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das bayerische Sonderrecht gegen spezialisierte Abtreibungskliniken. Dabei wird es um die Frage gehen, inwieweit die Länder Bundesregelungen unterlaufe
Verfassungsgericht verlängert eine einstweilige Anordnung gegen das bayerische Verbot von Abtreibungskliniken um weitere sechs Monate. Ausgang der Verfassungsbeschwerde zweier Ärzte ist völlig offen ■ Aus Karlsruhe Christian Rath