■ Ärzte scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht: Für mißlungene Sterilisation oder fehlerhafte Genberatung kann auch künftig Schadenersatz verlangt werden
■ Das Bundesverfassungsgericht stoppt Bayerns Regelungen zum Paragraphen 218. Auf Abtreibung spezialisierte Ärzte können vorerst weiter praktizieren. Die Karlsruher Entscheidung findet Beifall von CDU bis Bündnisgrünen
Mit rechtlichen Tricks versucht der Freistaat zwei Abtreibungsärzte loszuwerden. Sie haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt, die heute verhandelt wird ■ Aus Freiburg Christian Rath