In NRW hat eine holländische Ärztin eine Praxis für Schwangerschaftsabbruch eröffnet. Das führte zu Demonstrationen. Dabei ist das Abtreibungsrecht rigide.
Am Freitag debattiert der Bundesrat über Paragraf 219a, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Drei Protokolle von Ärzt*innen, die angezeigt wurden.
Die Ärztin ist für ihr Engagement gegen den Paragrafen 219a ausgezeichnet worden. Ein Gespräch über echten Lebensschutz und warum der Paragraf weg muss.
Bundesgerichtshof: Ärzte sind haftbar, wenn sie Schwangere nicht auf Behinderungen des Fötus hinweisen. Diese Rechtsprechung nutzt auch behinderten Kindern