Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überlässt den Staaten die Entscheidung über Eizellspenden. Die Entscheidung hat vor allem mit politischem Kalkül zu tun.
Der Schutz des Embryos "von Anfang an" ist kein Ziel. Ab wann ein Embryo zum Mensch wird und damit tabu ist, sollte allein von der Gesellschaft beantwortet werden.
Nach dem Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte wird Frauen wohl auch bald in Deutschland erlaubt werden, fremde Eizellen bei der künstlichen Befruchtung zu nutzen.