Gerichtshof für Menschenrechte urteilt Etwas Geld statt Tochterliebe Der Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Ein Vater, der sein Kind nicht sehen durfte, erhält eine Entschädigung. Von Christian Rath 15.5.2008
Karlsruhe deckelt Straßburg Die Verfassungsrichter befinden, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssten in Deutschland nur „berücksichtigt“ werden. Verbindlich sind sie nicht – anders als es die Bundesrepublik etwa von der Türkei verlangt Von CHRISTIAN RATH Ausgabe vom 20.10.2004, Seite 07, Inland Download (PDF)