Urteil Persönlichkeitsschutz von Mördern Kein Recht auf Vergessen Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat entschieden. Medien müssen die Namen der Sedlmayr-Mörder nicht aus Online-Archiven löschen. Von Christian Rath 28.6.2018
EIN „ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN“ IST ZIEMLICH ÜBERFLÜSSIG Kein Beitrag zur Verständigung Von CHRISTIAN SEMLER Ausgabe vom 17.7.2003, Seite 12, Meinung und Diskussion Download (PDF)