ZIVILGESELLSCHAFT Eine Internet-Plattform bietet Hamburger die Chance, sich mit eigenen Ideen an der Stadtplanung zu beteiligen. Gefördert wird das Pilotprojekt vom Bund
INTERNET Das Hanseatische Oberlandesgericht stellt das bloße Betrachten von Kinderpornos im Internet unter Strafe. Bereits dies schaffe einen Anreiz für Anbieter, Kinder für solche Bilder zu missbrauchen
GRUNDSATZURTEIL Schon das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar, befindet das Oberlandesgericht Hamburg. Auf das Runterladen und Speichern kommt es nicht mehr an
ONLINESPIELE Hamburgs Straßenprojekt Hinz & Kunzt hat mit dem „Egoseller“ ein eigenes Internetspiel herausgebracht. Es ist der Gegenentwurf zum auf Provokation getrimmten „Pennergame“
DATENSCHUTZ Google hat ohne Ankündigung Fotos für seinen Internetdienst Street View gemacht. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar ist reichlich verärgert
PROZESS Hamburgs Schulbehörde klagt, weil gegen eine Schule Misshandlungsvorwürfe erhoben wurden. Ehe der Eintrag im Internet gelöscht wird, muss sein Wahrheitsgehalt überprüft werden
Was kann, was darf Satire? Diese Frage wird in Hamburg anhand des Online-Spiels Pennergame durchdiskutiert. Während die Betreiber meinen, dass das Spiel die Wirklichkeit nicht abbilden wolle, sehen Kritiker eine Verächtlichmachung von Obdachlosen
Ein Hamburger Obdachloser bittet online um Spenden. Das Projekt heißt „Aktion Uwe“ und soll ihn von der Straße wegholen. Später möchte er ein Nachtcafé für Obdachlose eröffnen, das Geborgenheit und Gemeinschaft bietet
Auf einem Internet-Bewertungsportal berichten Eltern über angebliche Misshandlungen von Schülern durch Lehrer. Die Hamburger Schulbehörde will die Äußerungen verbieten lassen.
Für Journalisten sind die Regionalen Schulentwickungskonferenzen (RSK) tabu. Berichtet wird trotzdem: die Bildungsbehörde bezahlt ihre eigenen Autoren, die im Internet Berichte platzieren