Der Online-Feuilletondienst Perlentaucher siegt gegen "Süddeutsche Zeitung" und "Frankfurter Allgemeine Zeitung" - und darf weiter Texte zusammenfassen.
Der Onlinedienst "Perlentaucher" verkauft verkürzte Buchkritiken der "Sz" und "Faz" weiter. Damit werden Urheberrechte verletzt, so die Zeitungen. Nun entscheidet das Gericht.
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat es endlich geschaft, eine Onlineausgabe ins Web zu stellen. Die Redaktion hält sich an die Rechtschreibreform und will das Leben ihrer Leser besser organisieren