GRUNDSATZURTEIL Schon das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar, befindet das Oberlandesgericht Hamburg. Auf das Runterladen und Speichern kommt es nicht mehr an
Google steigt mit "Buzz" groß in den Markt der Sozialen Netzwerke ein. Für die Nutzer heißt das: noch mehr aufpassen. taz.de erklärt den Dienst und seine Tücken.
Der Konzern erweitert sein Angebot um Funktionen aus sozialen Netzwerken - und greift damit Facebook und Twitter an. Einmal mehr vergrößert Google damit seinen lukrativen Werbemarkt.
US-geführte Truppen bereiten sich auf eine Militäraktion gegen eine Taliban-Bastion in der Provinz Helmand vor. Zehntausende Bewohner der Kleinstadt Mardscha fliehen
Ob Online-Banking oder Internetshop: Die Zahl der Internet-Straftaten nimmt zu. Doch die Behörden stoßen bei Bekämpfung der Cyber-Kriminalität an nationale Grenzen.
Die Tagung "Enteignung oder Infotopia?" in Berlin beschäftigte sich mit strittigen Rechtsfragen bei der Bücherdigitalisierung - mit einem bangen Grundton.
WEBSEITEN Union und Sozialdemokraten haben im Bundestag das Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie beschlossen. Die taz erklärt die Konsequenzen des Regelwerks
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat Nutzungslizenzen für über 1.000 digitale Datensammlungen und Zeitungsarchive eingekauft. Einen Zugang kann jeder Bürger bekommen.