Pressefreiheit gilt auch für Rechtsextreme
Die nationale Postille „Junge Freiheit“ siegt vor dem Bundesverfassungsgericht: Über die Aufnahme des Blatts in verschiedene Verfassungsschutzberichte muss nun neu entschieden werden. Die Richter werten Erwähnung als Eingriff in Grundrechte
Von
CHRISTIAN RATH