Der Täter von Halle steht vor Gericht – trotz rechtsgültiger Höchststrafe. Dieses Mal geht es um einen versuchten Gefängnisausbruch mit Geiselnahme 2022.
Der rechtsextreme Halle-Attentäter hatte zwei Geiseln in der JVA genommen, bevor er überwältigt wurde. Doch Gefahr geht nicht nur von solchen Taten aus.