Vier Sicherungsverwahrte haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt. Sie berufen sich auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
"Für immer hinter Gitter" gilt für die Sicherungsverwahrung nicht mehr. Doch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts bleiben viele Insassen vorerst in Haft.
Der Europäische Gerichtshof rügt Deutschland wegen einer rückwirkenden Verlängerung der Sicherungsverwahrung. Ein Sexualtäter hatte erfolgreich geklagt.
Das Bundesverfassungsgericht will klagenden Straftätern nicht helfen. Seiner Ansicht nach habe der Gerichtshof für Menschenrechte "Sicherheitsinteressen" übersehen.
Rückwirkend im Knast: Wegen dieser Praxis war Deutschland Ende 2009 schon einmal in Straßburg verurteilt worden. Die Kläger sollen nun Schadensersatz erhalten.
In Deutschland wird der Ruf nach harten Strafen immer lauter. Nur: Sie bestehen bereits - und versagen. Eine zunehmend verunsicherte Gesellschaft möchte das nicht wahrhaben.
Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte macht seit langem Druck auf Deutschland – weil Prozesse zu lange dauern. Jetzt sollen Bürger sich endlich wehren können.
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