Bundesverfassungsgericht verbessert Rechtsschutz für Gefangene, die ihre Strafe im Heimatland absitzen wollen: Darüber entscheiden künftig Gerichte, nicht Staatsanwaltschaften ■ Aus Karlsruhe Christian Rath
■ Wegen „Landshut“-Entführung angeklagte Frankfurterin nach über zwei Jahren auf freiem Fuß. Staatsschutzsenat: Weiter Tatverdacht, aber keine Fluchtgefahr