Was zu viel ist, ist zu viel URTEIL I Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt einem mehrfach Vorbestraften recht, der gegen seine nachträgliche Verwahrung aus Sicherheitsgründen geklagt hatte Von CHRISTIAN RATH Ausgabe vom 18.12.2009, Seite 02, der tag * Thema des Tages Download (PDF)