Endlich wieder Feierabend?
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Arbeitgeber*innen müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter*innen künftig genau erfassen – nicht erst dann, wenn sie Überstunden machen. Nun sind die EU-Staaten am Zug, haben aber auch Spielräume bei der Umsetzung
22.6.2019