Tschernobyl-Opfer gibt es nicht
Landessozialgericht in Erfurt hebt die Anerkennung von Krebs als Berufsleiden in Folge des AKW-Unglücks auf. Gutachter: Die natürliche Strahlung sei 50-mal höher gewesen als die Belastung, die durch verseuchte Lastwagen aus der Ukraine entstand
30.8.2001