Rechtswidrig, unverhältnismäßig und anlasslos war die jahrzehntelange Überwachung des Bremer Menschenrechtsanwalts Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt
Zweiter Tag im Loveparade-Prozess: Opferanwalt Thomas Feltes über politische und moralische Verantwortung, Ermittlungspannen sowie Grenzen des Strafrechts.
In Düsseldorf beginnt der Prozess gegen die mutmaßlich für die Katastrophe bei dem Mega-Rave Verantwortlichen. Das Verfahren ist aufwendig. Ob es noch vor der Verjährungsfrist im Jahr 2020 endet, ist ungewiss.
Das Oberverwaltungsgericht Münster verhindert erst mal die geplanten Abholzungen fürden Braunkohle-Tagebau. Unterdessen wird über den Einsatz von Pfefferspray debattiert